Anerkennung externer Fortbildung

Sie fragen sich, ob und wie unsere Kurse durch Ihren Bildungsträger schulrechtlich als Fortbildung anerkannt werden können?

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen für Schulen aus verschiedenen Bundesländern zusammen und verweisen auf Rechtstexte und Links.

Hinweis zum Verständnis: Die Frage der Anerkennung bezieht sich ausschließlich darauf, ob die Teilnahme an unseren Seminaren als Fortbildungszeit angerechnet wird. Eine Buchung der Kurse aus schulischem Interesse ist natürlich auch ohne dessen möglich!

Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg gilt: Für (Bildungs-)Veranstaltungen ist grundsätzlich kein amtliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Die Entscheidung, ob Lehrkräfte freigestellt werden bzw. ob die Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung anerkannt wird, trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich darüber, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Bayern

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Die Schulen in Bayern sind eigenverantwortlich: Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen.
Auch die Teilnahme an Veranstaltungen externer Träger (hier: Der Notfalldozent) ist möglich und erfüllt die Fortbildungsverpflichtung der LehrerInnen. Dies ist hier nachzulesen (externer Link zum bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Für schulinterne Lehrerfortbildungen können zudem bei der zuständigen Regierung bzw. der MB-Dienststelle finanzielle Zuschüsse beantragt werden. Dies ist in KMBek vom 5. Dezember 2002 (Nr. III/7-P4100-6/114 545, KWMBl I Nr. 1/2003, S. 3)  geregelt.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Berlin

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In Berlin gibt es kein Anerkennungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden darüber eigenverantwortlich, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Bremen

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In Bremen gibt es kein Anerkennungsverfahren für Fortbildungsveranstaltungen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Veranstaltung als Lehrkräftefortbildung trifft die Schulleitung. Die Schulen entscheiden darüber eigenverantwortlich, welche Angebote in ihr Schulprofil passen und welche Lehrkräfte daran teilnehmen.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Hamburg

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Die Schulen in Hamburg sind eigenverantwortlich: Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob das Angebot eines externen Trägers (hier: Der Notfalldozent) im Interesse der Lehrerfortbildung liegt und wer an dieser Lehrerfortbildung teilnimmt.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Saarland

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Die für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ggf. notwendigen Unterrichtsbefreiung für Lehrkräfte ist im Saarland durch den
„Erlaß betreffend die Gewährung von Dienstbefreiung für Lehrkräfte zur Teilnahme an Fortbildungs- und sonstigen Veranstaltungen vom 31. Juli 1987 (GMBl. Saar S. 270), geändert durch Erlaß vom 8. Januar 1990 (GMBl. Saar S. 21)“
geregelt.
Danach genehmigt die Schulleitung die Unterrichtsbefreiung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang bis zu 5 Tagen.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Darüber hinaus bietet das Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung (ILF) unter bestimmten Voraussetzungen Kostenübernahmen für externe Anbieter (hier: Der Notfalldozent) an.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des ILF.

Sachsen

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Gemäß sächsischem Landesamt für Schule und Bildung können Schulen die Angebote externer Träger (hier: Der Notfalldozent) eigenverantwortlich in Anspruch nehmen und beispielsweise aus Mitteln des Qualitätsbudgets finanzieren.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Dies kann hier nachgelesen werden (externer Link des Freistaates Sachsen).

Sachsen-Anhalt

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Gemäß RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“, können Schulen die Angebote externer Träger (hier: Der Notfalldozent) eigenverantwortlich in Anspruch nehmen. Eine Anrechnung als Ergänzungsangebot / Fortbildung ist möglich.

Daraus folgt, dass Sie als Schulleiter oder als durch die Schulleitung beauftragter Lehrer unmittelbar Ihr Seminar bei uns buchen können!

Dies kann hier nachgelesen werden (externer Link des LISA).

Schleswig-Holstein

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Auf Grundlage von § 3 Abs. 8 e Lehrerdienstordnung (SH) können Fortbildungen externer Anbieter als Fortbildung anerkannt werden. Genauere Informationen finden Sie hier (externer Link zum Land SH)

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als Schulleiter oder beauftragter Lehrer den Erstkontakt mit uns herstellen und gemeinsam den Rahmen der gewünschten Veranstaltung (Termin, thematische Gestaltung, ~Teilnehmerzahl) erörtern. Wir schicken Ihnen dann ein vorlagefähiges Angebot zu, welches Sie dem IQSH zur Anerkennung vorlegen.

Rechtlicher Hinweis

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Sofern für Ihr Bundesland noch keine Informationen zur Verfügung stehen und Sie sich unsicher sind, wie unsere Veranstaltung anerkannt wird, freuen wir uns über Ihre Nachricht!