Anerkennung externer Fortbildung
Sie fragen sich, ob und wie unsere Kurse durch Ihren Bildungsträger schulrechtlich als Fortbildung anerkannt werden können?
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen für Schulen aus verschiedenen Bundesländern zusammen und verweisen auf Rechtstexte und Links.
Hinweis zum Verständnis: Die Frage der Anerkennung bezieht sich ausschließlich darauf, ob die Teilnahme an unseren Seminaren als Fortbildungszeit angerechnet wird. Eine Buchung der Kurse aus schulischem Interesse ist natürlich auch ohne dessen möglich!
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Rechtlicher Hinweis
Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Sofern für Ihr Bundesland noch keine Informationen zur Verfügung stehen und Sie sich unsicher sind, wie unsere Veranstaltung anerkannt wird, freuen wir uns über Ihre Nachricht!