Anerkennung externer Fortbildung

Sie fragen sich, ob und wie unsere Kurse durch Ihren Bildungsträger schulrechtlich als Fortbildung anerkannt werden können?

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen für Schulen aus verschiedenen Bundesländern zusammen und verweisen auf Rechtstexte und Links.

Hinweis zum Verständnis: Die Frage der Anerkennung bezieht sich ausschließlich darauf, ob die Teilnahme an unseren Seminaren als Fortbildungszeit angerechnet wird. Eine Buchung der Kurse aus schulischem Interesse ist natürlich auch ohne dessen möglich!

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Bremen

Hamburg

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Rechtlicher Hinweis

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Sofern für Ihr Bundesland noch keine Informationen zur Verfügung stehen und Sie sich unsicher sind, wie unsere Veranstaltung anerkannt wird, freuen wir uns über Ihre Nachricht!