AGB
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1) Leistungen und Angebote der "Der Notfalldozent – Peer-Niclas Unger & Thimo Krebs GbR" (im folgenden auch "Der Notfalldozent") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen/Kursen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber und Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Nebenabsprachen, die nicht aus dem Vertrag hervorgehen, bedürfen der Schrift- oder Textform (E-Mail).
(3) Die AGB unterscheiden ausgeschriebene Kurse Inhouse-Schulungen. Ausgeschriebene Kurse sind solche, die über die Homepage www.Notfalldozent.de von Einzelpersonen über ein Buchungsformular gebucht werden können. Es handelt sich hierbei um offene Kurse mit verschiedenen Teilnehmern (insbesondere Erste-Hilfe-Kurse). Inhouse-Schulungen sind Veranstaltungen, die vom Kunden für eine Gruppe gebucht und in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt werden..
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Ausgeschriebene Kurse
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer das von Der Notfalldozent auf www.Notfalldozent.de unterbreitete Angebot zur Erbringung von Aus- und Fortbildungsleistungen dadurch annimmt, dass er seine Annahmeerklärung über das auf der Homepage befindliche Anmeldeformular an Der Notfalldozent übermittelt. Der Notfalldozent unterbreitet insofern bei den Angeboten auf seiner Homepage ein annahmefähiges verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Teilnehmer nimmt dieses verbindliche Angebot dadurch an, dass er das Online-Formular zur Anmeldung für einen Kurs ausfüllt und absendet. Bei Eingang auf dem Server von Der Notfalldozent ist der Vertrag damit zustande gekommen. Verträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann ein Vertrag nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.
(2) Inhouse-Schulungen
Kurse bei Schulen, Institutionen und Kurse auf Abruf (sog. Inhouse-Schulungen) werden durch den Kunden entweder per E-Mail an [email protected] oder über das auf der Homepage befindliche Kontaktformular angefragt. Dem Kunden geht im Anschluss ein gesondertes Angebot per E-Mail zu. Der Vertrag kommt in diesem Falle durch Willenserklärung des Kunden (E-Mail/schriftlich) zu Stande.
§ 3 Kosten
(1) Für ausgeschriebene Kurse gelten die zum Anmeldezeitpunkt auf dem Anmeldeformular sowie der Homepage von Der Notfalldozent genannten gültigen Seminar-/Lehrgangspreise. Alle Kosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können. Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Der Teilnehmer eines ausgeschriebenen Kurses ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.
Erste-Hilfe-Kurse werden grundsätzlich vom Teilnehmer vor Ort bezahlt.
(2) Inhouse-Schulungen werden dem Kunden nach Leistung in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50 € Auslagenersatz verlangen.
§ 6 Rücktritt / Kündigung bei ausgeschriebenen Kursen
(1) Der Teilnehmer eines ausgeschriebenen Kurses kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,
b) vom 30. bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes,
c) vom 21. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes,
d) vom 14. bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes,
e) ab dem 7. Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes.
(2) Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nachweislich an einer Infektionskrankheit leidet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
(3) Im Falle der Überbuchung eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt
werden kann) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für Der Notfalldozent nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird.
(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer eines ausgeschriebenen Kurses auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Kosten.
(5) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich zurückgetreten ist.
§ 7 Rücktritt / Kündigung bei Inhouse-Schulungen
(1) Der Kunde einer Inhouse-Schulung kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes,
b) vom 30. bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Entgeltes,
c) vom 21. bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes.
Bei Nichterscheinen oder Absage durch den Kunden von weniger als 14 Tagen ist das volle Entgelt fällig, sofern kein adäquater Ersatztermin im gleichen Kalenderjahr vereinbart wird. Der Notfalldozent kann den Ersatztermin ablehnen.
(2) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen – insbesondere Stornokosten für bereits gebuchte Unterkünfte sowie Zug- und/oder Flugtickets im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
§ 8 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht
(1) Wir behalten uns, vor oder während der Veranstaltung, zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
(2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenannter Variante nicht.
(3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von uns angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei der Der Notfalldozent und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über obige Umstände.
(4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/Schulungshotels/Seminarräume auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ 9 Rücktritt des Veranstalters
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: a) für einen ausgeschriebenen Kurs nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 8) vorliegen,
b) die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist insbesondere bei plötzlicher Krankheit oder Tod des Dozenten, höherer Gewalt (z.B. Lockdown, Quarantäne) oder Tod eines nahen
Angehörigen des Dozenten der Fall.
c) Im Falle der Überbuchung einer Höchstgrenze eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für Der Notfalldozent nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird.
In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder Vergleichbarem.
§ 10 Besonderheiten einzelner Ausbildungen
(1) Bei einigen Bildungsgängen müssen vor Beginn der Ausbildung Unterlagen eingereicht werden, um die Voraussetzung zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung einer Schulung auf unserer Homepage über diese Voraussetzungen. Sofern sich nach erfolgter Anmeldung herausstellt, dass Sie geforderte Voraussetzungen nicht erfüllen, befreit dies nicht von der Zahlung der in § 6 dieser AGB genannten Kosten.
(2) Bei bestimmten Kursen und Seminaren, insbesondere die, die die Themen Amok und schwere Gewalt zum Thema haben, werden die Teilnehmer in praktischen Übungen durch akustische und/oder visuelle Effekte einem erhöhten Stresspegel ausgesetzt. Teilnehmer erklären sich dessen bei Buchung einer entsprechenden Veranstaltung ausdrücklich einverstanden und verpflichten sich dazu, den Dozenten auf etwaige gesundheitliche Einschränkungen (insbesondere Neigung zu Epilepsie, Photophobie und Einschränkungen des Bewegungsapparates) im Vorfeld hinzuweisen. Gegenüber Der Notfalldozent und seiner Mitarbeiter erklärt der Teilnehmer bei Vertragsschluss entsprechend Haftungsverzicht für die Praxisübungen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
§ 11 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Teilnehmers. Auf § 10 Abs. 2 wird entsprechend hingewiesen.
(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
von vertragswesentlichen Pflichten handelt.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.
§ 13 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das
für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 14 Datenschutz
Sie erklären sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass wir Ihre Daten intern abspeichern.